Satzung und Beitrag
Satzung
( Auszug )
- beschlossen in der Mitgliederversammlung am 01.04.2000;
- eingetragen in das Vereinsregister des Amtsgerichts Nürnberg unter der Reg.-Nr. 358.
§ 1 Name und Sitz des Vereins
- Der Verein führt den Namen „Deutscher Erfinderverband e.V."; seine Kurzbezeichnung lautet: „DEV".
- Der Verein hat seinen Sitz in Nürnberg.
§ 2 Dauer und Geschäftsjahr des Vereins;
Erfüllungsort und Gerichtsstand
- Die Dauer des Vereins ist nicht beschränkt.
- Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
- Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus dieser Satzung ist Nürnberg.
§ 3 Vereinszweck
- Zweck des Vereins ist es, durch den Zusammenschluss der Erfinder, Forscher, Entdecker, Anmelder und Inhaber von gewerblichen Schutzrechten wie von Patenten, Gebrauchsmustem, Geschmacksmustern, Marken, Know-How, Rezepturen, Lizenzen, sowie aller sonstigen schöpferisch tätigen Personen, das Erfinderwesen in der Bundesrepublik Deutschland und damit den volkswirtschaftlichen und technischen Fortschritt zu fördern.
- Der Verein will durch diesen Zusammenschluss die Tätigkeit der technisch-schöpferischen Menschen als Quelle des sozialen, kulturellen, wirtschaftlichen, technischen und ökonomischen Fortschritts fördern und dadurch einen Beitrag zur Wahrung und Mehrung des Wohlstandes des deutschen Volkes leisten.
- Zur Erreichung dieser Ziele obliegt dem Verein insbesondere:
a) die Einflussnahme auf die Schutzrechtsgesetzgebung und
Verbesserung der Verwaltungsleistungen auf dem Gebiet
des Erfindungswesens;
b) die Öffentlichkeitsarbeit über Presse, Rundfunk,
Fernsehen, politische Parteien und andere Verbände
für die Verbesserung des Erfindungswesens;
c) die Zusammenarbeit mit anderen Vereinigungen, in- und
ausländischen Verbänden sowie die Bildung von
Arbeitsgemeinschaften u.ä. Einrichtungen mit dem Ziel
einer dem Satzungszweck entsprechenden Vertretung der
Allgemeininteressen des Erfindungswesens;
d) die Aufstellung von Regeln über den redlichen Wettbewerb
bei der Entwicklung, Anmeldung, Verteidigung, Verwertung
und Nutzung von Erfindungen und anderen schöpferischen
Leistungen, denen Verletzung als Verstoß gegen die guten
Sitten gilt;
e) die Information über wichtige neue Rechts- und
Verwaltungsvorschriften, Neuerscheinungen der
einschlägigen Literatur, Forschungs- und
Wettbewerbsausschreibungen, grundsätzliche
Entscheidungen auf dem Gebiete des Erfindungswesens
sowie über die Tätigkeit des Vorstandes einschließlich
der Arbeitsergebnisse nationaler und internationaler
Vereinigungen;
f) die Förderungen gemeinnütziger Einrichtungen, die der
Prüfung oder Erprobung von Erfindungen, Neuheiten und
sonstigen schöpferischen Leistungen, insbesondere der
Herstellung von Handmustern, Modellen oder Prototypen
dienen;
g) die Förderung gemeinnütziger Einrichtungen zur
Verbesserung der Verwertungsmöglichkeiten von
Erfindungen;
h) die Erteilung von Auskünften in einzelnen grundsätzlichen
Fragen des Erfindungswesens, insbesondere über die
Wirtschaftlichkeit der verfolgten Absichten, die Erlangung
von Schutzrechten, deren Verwertung und Verteidigung.
Der Verband wird solche Auskünfte nach bestem Wissen
und Gewissen erteilen, jedoch ist eine persönliche Haftung
des Verbandes oder der mit der Auskunftserteilung
Beauftragten den Mitgliedern gegenüber ausgeschlossen;
i) die Erstellung von Gutachten über Fragen des
volkswirtschaftlichen Wertes von Erfindungen
sowie über die angemessene Höhe von Erfinderentgelten;
j) die Förderung jugendlicher Erfinder, insbesondere
Hinführen Jugendlicher zur erfinderischen Tätigkeit;
k) die Förderung des Gemeinschaftsgeistes und der
Kontaktmöglichkeiten der technisch-schöpferischen
Menschen;
l) der Ausgleich widerstreitender Interessen zwischen
Erfindern und Nutzern von Erfindungen;
m) die Unterstützung bei der Beantragung öffentlicher oder
privater Mittel zur Förderung von Erfindungen;
n) die Ehrung verdienter Erfinder und die Ausarbeitung von
Vorschlägen für die Auszeichnung verdienter Erfinder
durch Dritte. - Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeverordnung".
Er ist selbstlos tätig und verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.
Mitgliedsbeiträge
(Stand 01.01.2002)
Jahresbeitrag für ordentliche Mitglieder:
|
Studenten und Rentner . . . . . . . . . . |
EURO 45,- |
|
Arbeitnehmer und Privatpersonen . . |
EURO 90,- |
|
Freiberufler und Unternehmen |
|
| bis 10 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . . |
EURO 150,- |
| bis 250 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . . | EURO 250,- |
| über 250 Mitarbeiter . . . . . . . . . . . . | EURO 400,- |
| Hochschulen, Ämter und Verbände . . | EURO 200,- |
Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit. |
|
